Wohnungen sind in der Regel bei teureren Objekten großflächiger (200 qm und mehr) als in Deutschland. Will man als Deutscher Grundstücke kaufen, gelten die gleichen rechtlichen Regeln wie für Inländer. Es wird aber geraten einen Anwalt hinzuzuziehen. Eine Genehmigung vom Innenministerium braucht man nicht mehr. In den sogennanten "zonas restringuidas", einem 100 km breiten Landstreifen an der Landesgrenze bzw. einem 50 km breiten Küstenstreifen dürfen Ausländer nur eingeschränkt Immoblien erwerben. Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung müssen bei Wohnungsbauten einen Treuhänder verständigen. Sie müssen sich außerdem einverstanden erklären vom Außenministerium wie Inländer behandelt zu werden. Des weiteren gibt es je nach Art Grenzwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei Kaffee-Kakao-, und Bananenstauden z. B. darf das genutzte Grundstück nicht größer als 300 ha sein.
Bei den Büroimmobilien gibt viele leerstehende Ojekte und dadurch sinkende Mietpreise. In Mexiko realisieren Projektentwickler einen Großteil der Bauprojekte. Sie werden überwiegend gemietet anstatt gekauft.
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